Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen zur barrierefreien Nutzung von ShiftGuard.

1. Anbieter

Diese Erklärung gilt für die unter shift-guard.de erreichbare Webanwendung ShiftGuard, betrieben von Sortex Inh. Julius Sorgner, Hochstraße 8, 35510 Butzbach.

2. Rechtlicher Rahmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) setzen seit dem 28. Juni 2025 die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Der Anwendungsbereich umfasst bestimmte Produkte und elektronische Dienstleistungen gegenüber Verbraucher:innen.

ShiftGuard richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbraucher:innen findet nicht statt. Zudem erfüllt Sortex Inh. Julius Sorgner die Kriterien eines Kleinstunternehmens im Sinne des § 3 Abs. 3 BFSG (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. Euro). Aus beiden Gründen fällt die Anwendung nicht unter die Umsetzungspflichten des BFSG.

Dennoch ist es uns ein Anliegen, ShiftGuard so zugänglich wie möglich zu gestalten. Die folgenden Informationen beschreiben unseren freiwilligen Stand und geben Hinweise, wie Sie uns Barrieren melden können.

3. Stand der Vereinbarkeit mit Anforderungen

ShiftGuard orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA. Die Anwendung ist teilweise konform mit diesen Anforderungen, wobei die meisten Kernbereiche barrierefrei nutzbar sind.

Umgesetzte Maßnahmen sind insbesondere:

  • Semantische HTML-Struktur (Überschriften-Hierarchie, Landmark-Rollen, Listen, Formulare mit Labeln)
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller Bedienelemente
  • Sichtbarer Fokus-Indikator (Tab-Navigation)
  • „Zum Hauptinhalt springen“-Link für Tastatur-Nutzer:innen
  • Kontrastverhältnisse gemäß WCAG 2.1 AA im hellen und im dunklen Modus
  • Aria-Live-Regionen für Fehlermeldungen und Status-Updates
  • Responsives Layout für Desktop, Tablet und Mobilgeräte
  • Alternativtexte für inhaltstragende Bilder (Logos, Icons mit Bedeutung); rein dekorative Icons sind aria-hidden

4. Nicht oder nur eingeschränkt zugängliche Bereiche

Folgende Punkte sind uns bekannt und werden im Rahmen kontinuierlicher Weiterentwicklung geprüft bzw. verbessert:

  • Komplexe Datentabellen (z. B. Schichtübersicht) sind mit Screen-Readern grundsätzlich nutzbar, werden aber noch nicht mit spezialisierten ARIA-Attributen für Grid-Widgets ausgezeichnet.
  • Drag-and-Drop-Interaktionen im Dashboard verfügen aktuell nicht über eine vollständig äquivalente Tastatur-Alternative.
  • Eine formale Prüfung nach BITV-Selbstbewertungsverfahren wurde bislang nicht durchgeführt.

5. Feedback und Kontakt bei Barrieren

Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von ShiftGuard auffallen, teilen Sie uns diese bitte mit. Wir bemühen uns, die gemeldeten Barrieren zeitnah zu beheben.

E-Mail: support@sortexai.com
Telefon: +49 152 55612505
Post: Sortex Inh. Julius Sorgner, Hochstraße 8, 35510 Butzbach

Bitte nennen Sie bei Ihrer Meldung konkret die betroffene Seite oder Funktion sowie idealerweise das verwendete Endgerät und den Browser. Das erleichtert uns die Reproduktion und Behebung.

6. Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldungen aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend bearbeiten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Zuständig für digitale Dienstleistungen im Sinne des BFSG in Hessen ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, mlbf.de.

Stand: April 2026